Meldung / Genehmigung von Haustieren

Mietvertragliche Regelung zur Haustierhaltung….

Die Haltung von Kleintieren in üblichem Umfang ist gestattet, soweit von diesen keine Störungen, Gefahren, Beschädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Mietsache, anderer Mietparteien oder Dritter ausgehen.

Die Haltung von Hunden, Katzen sowie größeren, exotischen, gefährlichen oder potenziell gefährlichen Tieren bedarf vor der Anschaffung und Aufnahme in die Wohnung der vorherigen Zustimmung der Vermieterseite.

Die Zustimmung ist vorab schriftlich zu beantragen. Sie wird nach Prüfung des Einzelfalls erteilt oder versagt. Bei der Entscheidung können insbesondere Art, Größe, Anzahl und Verhalten der Tiere, die Wohnungsgröße, die Hausgemeinschaft, mögliche Lärm-, Geruchs- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen, Sicherheitsaspekte sowie berechtigte Interessen der Vermieterseite und anderer Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

Die Zustimmung kann mit Auflagen verbunden und widerrufen werden, wenn durch die Tierhaltung Störungen, Gefahren, Schäden, erhebliche Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen entstehen oder gegen erteilte Auflagen verstoßen wird.

Die Tierhalterin / der Tierhalter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden und ist verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Gemeinschaftsflächen, Außenanlagen, Treppenhäuser, Keller, Aufzüge und sonstige gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind sauber und sicher zu halten. Mit der Anschaffung eines Haustieres ist eine 3. MM kalt fällig.